In die Gesellschaft als ordentliche Mitglieder können aufgenommen werden Absolventen einer in Österreich anerkannten Berufsausbildung/ eines Bachelor- oder Masterstudiums eines Gesundheitsberufes (insbesondere DGKS, MTD, Psychologen, Sozialarbeiter sowie Absolventen einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung, die mit der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und / oder deren Rehabilitation in einem direkten Zusammenhang steht und die in diesem Bereich beruflich tätig sind.
Außerordentliche Mitglieder: andere volljährige Personen, die im Bereich der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und/oder deren Rehabilitation tätig sind, sowie Personen aus dem Kreis der Rheumakranken.
FORMULAR: BEITRITTSANSUCHEN: ÖGRG MITGLIEDSSCHAFT – PDF
AUSZUG aus den STATUTEN
Die Mitglieder der Gesellschaft
§ 6. In die Gesellschaft als ordentliche Mitglieder können aufgenommen werden Absolventen einer in Österreich anerkannten Berufsausbildung/ Bachelor/ Masterstudium eines Gesundheitsberufes (insbesondere DGKS, MTD, Psychologen, Sozialarbeiter sowie Absolventen einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung, die mit der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und / oder deren Rehabilitation in einem direkten Zusammenhang steht und die in diesem Bereich beruflich tätig sind. Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7. (1) In der Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder (wenn es sich um eine juristische Person handelt, durch einen dem Vorstand bekanntgegebenen Vertreter) stimmberechtigt.
(2) Ordentliche Mitglieder können Einsicht in die schriftliche Ausfertigung von Beschlüssen nehmen. Austritt von Mitgliedern
§ 8. Mitglieder können jederzeit aus der Gesellschaft austreten
Boerhaavegasse 3/1/2
1030 Wien
Sylvia Taxer
Dipl. Gesundheits – und Krankenpflegerin
Fragen zur Mitgliedschaft richten Sie bitte direkt per Mail an office@oegrg.at!
In die Gesellschaft als ordentliche Mitglieder können aufgenommen werden Absolventen einer in Österreich anerkannten Berufsausbildung/ eines Bachelor- oder Masterstudiums eines Gesundheitsberufes (insbesondere DGKS, MTD, Psychologen, Sozialarbeiter sowie Absolventen einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung, die mit der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und / oder deren Rehabilitation in einem direkten Zusammenhang steht und die in diesem Bereich beruflich tätig sind.
Außerordentliche Mitglieder: andere volljährige Personen, die im Bereich der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und/oder deren Rehabilitation tätig sind, sowie Personen aus dem Kreis der Rheumakranken.
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Die Mitglieder der Gesellschaft
§ 6. In die Gesellschaft als ordentliche Mitglieder können aufgenommen werden Absolventen einer in Österreich anerkannten Berufsausbildung/ Bachelor/ Masterstudium eines Gesundheitsberufes (insbesondere DGKS, MTD, Psychologen, Sozialarbeiter sowie Absolventen einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung, die mit der Erforschung von rheumatologischen Erkrankungen und / oder deren Behandlung und / oder deren Rehabilitation in einem direkten Zusammenhang steht und die in diesem Bereich beruflich tätig sind. Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7. (1) In der Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder (wenn es sich um eine juristische Person handelt, durch einen dem Vorstand bekanntgegebenen Vertreter) stimmberechtigt.
(2) Ordentliche Mitglieder können Einsicht in die schriftliche Ausfertigung von Beschlüssen nehmen. Austritt von Mitgliedern
§ 8. Mitglieder können jederzeit aus der Gesellschaft austreten
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Sylvia Taxer
Dipl. Gesundheits – und Krankenpflegerin
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