Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Auslandsaufenthalte

Die ÖGR unterstützt zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte von jungen Wissenschaftler:innen zum Zwecke der Arbeit in ausländischen Rheumaforschungseinrichtungen.


Höhe der Förderung: max. 1x pro Halbjahr á maximal EUR 7.000,-

Richtlinien

Die ÖGR stellt zum Zweck der Unterstützung von Aufenthalten in rheumatologischen Forschungseinrichtungen jungen Wissenschaftler:innen einmalige finanzielle Hilfen von derzeit max. EUR 7.000,- pro Aufenthalt und Antragsteller zur Verfügung. Die Gesellschaft vergibt diese Unterstützung an max. 1 Wissenschaftler:in pro Halbjahr. (Es gilt das Kalenderjahr 30.6. und 31.12.)


Die Unterstützung wird ausschließlich an Mitglieder der ÖGR und Wissenschaftler:innen vor Beendigung des 40. Lebensjahres vergeben. Elternkarrenzzeiten können eingerechnet werden.


Die Einreichung der Anträge mit Unterlagen über den Zweck des Forschungsaufenthaltes und Nachweis des Aufenthalts in einer bestimmten Forschungseinrichtung (Einverständniserklärung des österreichischen und ausländischen Institutsleiters). Die Anträge sind per E-mail an das ÖGR Sekretariat (office@rheumatologie.at) zu senden.


Antragssprache ist deutsch. Dem Antrag ist eine strukturierte, für Laien verständliche Begründung (max. 300 Wörter), Kostenaufstellung, der Lebenslauf der/des Antragsteller:in und das schriftliche Einverständnis der/des ausländischen Leiter:in der Forschungseinrichtung beizulegen. Unterstützungsanträge für Kongressreisen werden nicht berücksichtigt.


Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung des Auslandsaufenthaltes sind diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.


Die Entscheidung über die Vergabe der ÖGR Unterstützung obliegt einem Komitee bestehend aus der/dem Präsident:in der ÖGR, der/dem Geschäftsführer:in und der/dem Leiter:in der Sektion Wissenschaft. Die Mitglieder des Komitees entscheiden per 30.6. bzw. 31.12. über alle im abgelaufenen Halbjahr eingegangenen Anträge, begründen ihre Entscheidung und teilen diese dem Vorstand in der folgenden Vorstandssitzung mit.


Die/der Antragsteller:in übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Unterstützungsgelder im Namen der ÖGR. Sie/er stimmt zu, nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes einen Kurzbericht (max. 600 Wörter) an die ÖGR zur Veröffentlichung auf der ÖGR Website zu senden.


Die Auszahlung erfolgt zu 50% vor Antritt des Auslandsaufenthaltes und zu 50% nach Abgabe des Kurzberichtes durch Überweisung auf ein vom Antragsteller genanntes Girokonto.

Die etwaige Restzahlung erfolgt nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes und Vorlage einer Endabrechnung inkl. Belege.