ÖGR Stipendium zum Rheumatology Update Europe 2023

Die ÖGR vergibt in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter Freikarten zum 1. Rheumatology Update Europe, 5.- 6. Mai 2023 in Wien bzw Hybrid. Bei dieser Veranstaltung werden renommierte internationale Referent:innen Neuigkeiten zu diversen entzündlich rheumatischer Gelenkserkrankungen vortragen. 

Insgesamt werden 1 Freikarte für die Veranstaltung in Wien sowie 5 Freikarten für den Livestream vergeben. Die (onsite) Freikarte inkludiert: Seminarteilnahme, Download der Vortragspräsentationen, Vorträge als Videos-on-Demand im Nachgang der Veranstaltung, Interaktivität: Diskussionsrunden und Speakers‘ Corner, Zutritt zu den Industriesymposien, Pausenverpflegung.

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden nicht von der ÖGR übernommen und müssen selbst bezahlt werden.


Bewerbungsfrist: 30. April 2023


Ankündigung - PDF

Flyer - PDF

Programm - PDF

Antragsvoraussetzungen

  • Aufrechte ÖGR-Mitgliedschaft
  • bevorzugt in Ausbildung befindlich


Auswahlverfahren

Die Leiterin der wissenschaftlichen Sektion, die Präsidentin und der Geschäftsführer prüfen die bis 30. April eingereichten Anträge, wählen aus den eingelangten Anträgen die Stipendiaten aus und bestätigen die Gewährung der Unterstützung. Die Unterstützung kann nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel genehmigt werden.

Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch auf Gewährung des Stipendiums. Die ÖGR behält sich bis zur schriftlichen Bestätigung der Gewährung des Stipendiums an ein ÖGR Mitglied vor, ohne Angabe von Gründen die Auslobung der Stipendien zu widerrufen, ohne dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Ausbezahlung des Stipendiums

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Erhalt einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des ausgefüllten Abrechnungsformulars und der Originalbelege, welche an das Sekretariat der ÖGR zu übermitteln sind. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich binnen sechs Wochen nach Erhalt sämtlicher Belege. Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt.

Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung der Kongressteilnahme ist diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.