Antragsvoraussetzungen
- Aufrechte ÖGR-Mitgliedschaft
- bevorzugt in Ausbildung befindlich
Auswahlverfahren
Auswahl der Antragsteller:
Die Leiterin der wissenschaftlichen Sektion, die Präsidentin und der Geschäftsführer prüfen die bis zur Deadline eingereichten Anträge, wählen aus den eingelangten Anträgen die Stipendiaten aus und bestätigen die Gewährung der Unterstützung. Die Unterstützung kann nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel genehmigt werden.
Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch auf Gewährung des Stipendiums. Die ÖGR behält sich bis zur schriftlichen Bestätigung der Gewährung des Stipendiums an ein ÖGR Mitglied vor, ohne Angabe von Gründen die Auslobung der Stipendien zu widerrufen, ohne dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Bewerbung per Email an office@rheumatologie.at unter Angabe des Alters, Ausbildungsstand und Motivation für den Kurs
Ausbezahlung des Stipendiums:
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Erhalt einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des ausgefüllten Abrechnungsformulars und der Originalbelege, welche an das Sekretariat der ÖGR zu übermitteln sind. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich binnen sechs Wochen nach Erhalt sämtlicher Belege. Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt.
Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung der Kongressteilnahme ist diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.
Antragsvoraussetzungen
- Aufrechte ÖGR-Mitgliedschaft
- bevorzugt in Ausbildung befindlich
Auswahlverfahren
Auswahl der Antragsteller:
Die Leiterin der wissenschaftlichen Sektion, die Präsidentin und der Geschäftsführer prüfen die bis zur Deadline eingereichten Anträge, wählen aus den eingelangten Anträgen die Stipendiaten aus und bestätigen die Gewährung der Unterstützung. Die Unterstützung kann nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel genehmigt werden.
Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch auf Gewährung des Stipendiums. Die ÖGR behält sich bis zur schriftlichen Bestätigung der Gewährung des Stipendiums an ein ÖGR Mitglied vor, ohne Angabe von Gründen die Auslobung der Stipendien zu widerrufen, ohne dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Bewerbung per Email an office@rheumatologie.at unter Angabe des Alters, Ausbildungsstand und Motivation für den Kurs
Ausbezahlung des Stipendiums:
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Erhalt einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des ausgefüllten Abrechnungsformulars und der Originalbelege, welche an das Sekretariat der ÖGR zu übermitteln sind. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich binnen sechs Wochen nach Erhalt sämtlicher Belege. Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt.
Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung der Kongressteilnahme ist diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.