Die ÖGR stellt 3 Scholarships für die Teilnahme an der 13th International Conference on Reproduction, Pregnancy and Rheumatic diseases in Wien zur Verfügung.
Gefördert werden ÖGR-Mitglieder mit einer Fördersumme von max. 1000 EUR/Person.
Um möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen erhalten ÖGR Mitglieder aus Wien u.U. nur die Registraturkosten ersetzt (ohne Anreise und Übernachtung).
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Erhalt einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des ausgefüllten Abrechnungsformulars inklusive der Originalbelege und eines kurzen Berichtes, welche an das Sekretariat der ÖGR (office@rheumatologie.at) zu übermitteln sind. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich binnen sechs Wochen nach Erhalt sämtlicher Belege. Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt. Für den Krankheitsfall empfiehlt sich daher der Abschluss einer Stornoversicherung.
Datum: 08.-10. Mai 2025
Ort: Wien
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Kongress-Homepage.
1. Aufrechte ÖGR-Mitgliedschaft
2. Gute Englischkenntnisse
- Anträge auf Unterstützung sind formlos, unter Angabe der Information, ob ein Abstract eingereicht wurde, oder ein Vortrag geleistet wird und ob ein Vollzahler- oder ein Traineestiendium beantragt wird. Sollte eine Unterstützung durch Dritte in Anspruch genommen werden, so ist dies der ÖGR im Antrag offenzulegen und bekannt zu geben, für welche durch die Untersützung Dritter nicht abgedeckten Kosten das Stipendium in Anspruch genommen werden soll. In diesem Fall wird das Reisestipendium auf einen den offenen Kosten angemessenenen Betrag gekürzt.
- Die/Der Antragssteller*in ist verpflichtet, die für Sie/Ihn günstigeste mögliche Variante der Registrierung durchzuführen.
- Im Fall einer reinen online Teilnahme werden nur die Registraturgebühren übernommen. Diese Art der Teilnahme muss beim Antrag auf Unterstützung angegeben werden.
- Die Mitnahme von Begleitpersonen, die Verwendung von Mitteln für Kosten einer etwaigen Vor- oder Weiterreise oder die Verwendung für nicht Kongressbezogene Kosten ist nicht gestattet.
- Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt. Für den Krankheitsfall empfiehlt sich daher der Abschluss einer Stornoversicherung.
- Die Einreichung der Anträge (mit Zusage der Präsentationsmöglichkeit und Kostenaufstellung) hat spätestens 2 Wochen vor Beginn der Kongressreise an die Adresse des Sekretariats der ÖGR zu erfolgen. Die Anträge sind per E-Mail zu übermitteln (E-Mail-Adresse: office@rheumatologie.at). Die Zusage zur Präsentation kann nachgereicht werden.
- Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung der Kongressteilnahme ist diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.
- Die Entscheidung über die Vergabe der ÖGR-Unterstützung obliegt einem Komittee bestehend aus dem Präsidenten der ÖGR, dem Geschäftsführer und dem Leiter der wissenschaftlichen Sektion. Diese Mitglieder des Komittees begründen ihre Entscheidung und teilen diese dem Vorstand in der folgenden Vorstandssitzung mit.
- Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Unterstützungsgelder im Namen der ÖGR. Er stimmt zu, nach Abschluss des Kongresses einen Kurzbericht (max. 300 Wörter) und ein Abstract seiner Präsentation an die ÖGR zu senden. Das Poster muss zur nächstfolgenden ÖGR-Jahrestagung eingereicht werden.
- Die Auszahlung erfolgt zu 50% vor Beginn des Kongresses und zu 50% nach Abgabe des Kurzberichtes durch Überweisung auf ein vom Antragsteller genanntes Girokonto.
- Im Sinne eines umweltschonenden Reiseverhaltens, bitten wir - wo möglich und zumutbar - alternative, öffentliche, CO2 freundliche Transportmittel zu verwenden.
Die ÖGR stellt 3 Scholarships für die Teilnahme an der 13th International Conference on Reproduction, Pregnancy and Rheumatic diseases in Wien zur Verfügung.
Gefördert werden ÖGR-Mitglieder mit einer Fördersumme von max. 1000 EUR/Person.
Um möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen erhalten ÖGR Mitglieder aus Wien u.U. nur die Registraturkosten ersetzt (ohne Anreise und Übernachtung).
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Erhalt einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des ausgefüllten Abrechnungsformulars inklusive der Originalbelege und eines kurzen Berichtes, welche an das Sekretariat der ÖGR (office@rheumatologie.at) zu übermitteln sind. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich binnen sechs Wochen nach Erhalt sämtlicher Belege. Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt. Für den Krankheitsfall empfiehlt sich daher der Abschluss einer Stornoversicherung.
Datum: 08.-10. Mai 2025
Ort: Wien
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Kongress-Homepage.
1. Aufrechte ÖGR-Mitgliedschaft
2. Gute Englischkenntnisse
- Anträge auf Unterstützung sind formlos, unter Angabe der Information, ob ein Abstract eingereicht wurde, oder ein Vortrag geleistet wird und ob ein Vollzahler- oder ein Traineestiendium beantragt wird. Sollte eine Unterstützung durch Dritte in Anspruch genommen werden, so ist dies der ÖGR im Antrag offenzulegen und bekannt zu geben, für welche durch die Untersützung Dritter nicht abgedeckten Kosten das Stipendium in Anspruch genommen werden soll. In diesem Fall wird das Reisestipendium auf einen den offenen Kosten angemessenenen Betrag gekürzt.
- Die/Der Antragssteller*in ist verpflichtet, die für Sie/Ihn günstigeste mögliche Variante der Registrierung durchzuführen.
- Im Fall einer reinen online Teilnahme werden nur die Registraturgebühren übernommen. Diese Art der Teilnahme muss beim Antrag auf Unterstützung angegeben werden.
- Die Mitnahme von Begleitpersonen, die Verwendung von Mitteln für Kosten einer etwaigen Vor- oder Weiterreise oder die Verwendung für nicht Kongressbezogene Kosten ist nicht gestattet.
- Bei Nicht-Teilnahme wird das Stipendium nicht ausbezahlt. Für den Krankheitsfall empfiehlt sich daher der Abschluss einer Stornoversicherung.
- Die Einreichung der Anträge (mit Zusage der Präsentationsmöglichkeit und Kostenaufstellung) hat spätestens 2 Wochen vor Beginn der Kongressreise an die Adresse des Sekretariats der ÖGR zu erfolgen. Die Anträge sind per E-Mail zu übermitteln (E-Mail-Adresse: office@rheumatologie.at). Die Zusage zur Präsentation kann nachgereicht werden.
- Im Falle einer gleichzeitigen anderweitigen Finanzierung der Kongressteilnahme ist diese der ÖGR auch nachträglich mitzuteilen und kann die beantragte Summe auch nachträglich herabgesetzt werden.
- Die Entscheidung über die Vergabe der ÖGR-Unterstützung obliegt einem Komittee bestehend aus dem Präsidenten der ÖGR, dem Geschäftsführer und dem Leiter der wissenschaftlichen Sektion. Diese Mitglieder des Komittees begründen ihre Entscheidung und teilen diese dem Vorstand in der folgenden Vorstandssitzung mit.
- Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Unterstützungsgelder im Namen der ÖGR. Er stimmt zu, nach Abschluss des Kongresses einen Kurzbericht (max. 300 Wörter) und ein Abstract seiner Präsentation an die ÖGR zu senden. Das Poster muss zur nächstfolgenden ÖGR-Jahrestagung eingereicht werden.
- Die Auszahlung erfolgt zu 50% vor Beginn des Kongresses und zu 50% nach Abgabe des Kurzberichtes durch Überweisung auf ein vom Antragsteller genanntes Girokonto.
- Im Sinne eines umweltschonenden Reiseverhaltens, bitten wir - wo möglich und zumutbar - alternative, öffentliche, CO2 freundliche Transportmittel zu verwenden.